Die Volksanwaltschaft ist das Menschenrechtshaus Österreichs. Der Auftrag laut Verfassung ist: der Schutz und die Förderung der Menschenrechte. Im Vordergrund steht dabei Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dies tut die Volksanwaltschaft als sogenannter „Nationaler Präventionsmechanismus“ (NPM). Grundlage dafür sind das „UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ (OPCAT) und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), zu deren Einhaltung sich Österreich gegenüber den Vereinten Nationen verpflichtet hat. Das Ziel ist, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Volksanwaltschaft unterstützt Einrichtungen, Träger und Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass es erst gar nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt.
Gemeinsam mit sieben Expertenkommissionen kontrolliert die Volksanwaltschaft seit 2012 u.a. Orte von Freiheitsbeschränkungen, etwa Justizanstalten, Kasernen, Polizeistationen, psychiatrischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche.
Nun ist der Bericht vom Jahr 2024 öffentlich. Lesen Sie rein.
Quelle:
Öst. Volksanwaltschaft (Link)
09.08.2025