In einer aktuellen Aussendung wendet sich die Volksanwaltschaft an die Öffentlichkeit: Eine Frau hatte sich zum Suizid entschlossen und eine Sterbeverfügung errichten lassen. Als sie das legal bezogene tödliche Medikament bereits eingenommen hatte und im Sterben lag, erschien die Polizei. Obwohl sie von einem anwesenden Mann auf die Sterbeverfügung aufmerksam gemacht wurde, starteten die Polizisten Wiederbelebungsversuche. Ihre Pflicht sei, Leben zu retten. Amtliche Informationen zum Sterbeverfügungsgesetz seien ihnen nicht bekannt.
Kurz danach trafen Rettungssanitäter und ein Notarzt ein und lösten die Polizisten bei der Herzdruckmassage ab. Der Mann übergab die Sterbeverfügung und machte erneut Angaben zum eingenommenen Medikament. Ungeachtet seines Protests schafften die Sanitäter einen Defibrillator herbei und setzten mit dem Notarzt Reanimationsmaßnahmen solange fort, bis sämtliche Signale am EKG erloschen.
Man kann den Sanitätern persönlich keinen Vorwurf machen, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Was sie brauchen, sind klare Regelungen und Informationen zum Thema Sterbeverfügungsgesetz und assistierter Suizid. Rechtliche Widersprüche sollten beseitigt werden, damit Einsatzkräfte die Sterbeverfügungen respektieren dürfen.“ Denn etwa laut Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz sind die Rettungsdienste verpflichtet, wegen unmittelbarer Lebensgefahr sofort erste notärztliche Hilfe zu leisten.
Die ÖGERN hat sich bereits im 9. Symposium mit Selbstbestimmung in Grenzsituationen beschäftigt, u.a. auch mit dem Thema“Suizid, Fehlschlag und die Rolle der Retter – rechtliche und ethische Aspekte“. Michael Halmich hat dies im 9. Tagungsband der ÖGERN (Link) verschriftlicht.
Quelle:
ÖGERN (Link)
Volksanwaltschaft – Aussendung zum Thema Rettung stört Ass. Suizid (Link)
07.05.2025