Bis Ende Juni 2023 ist es aufgrund einer Covid-Ausnahmeregel noch möglich, Gerichtsverfahren zur Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen und Unterbringungen mittels Videokonferenz abzuhalten.
Da die Regelung mit 30.6.2023 ausläuft, ist gerade eine Gesetzesänderung in Begutachtung, wonach ab 14. Juli 2023 die Videoverhandlung weiterhin möglich sein soll. Das sollen die zukünftigen Rahmenbedingungen sein:
„Das Gericht kann die Anhörung bzw. mündliche Verhandlung im Fall einer allgemein vorherrschenden Krisensituation unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung durchführen und auf diese Weise der Anhörung / Verhandlung beizuziehende Personen teilnehmen lassen, wenn andernfalls die Gesundheit einer am Verfahren beteiligten Person ernstlich gefährdet wäre.“
=> Link zum offenen Begutachtungsverfahren
Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)
13.05.2023