Ein Verein und vier Personen, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, halten das Sterbeverfügungsgesetz sowie das 2022 geänderte Strafgesetzbuch betreffend „Mitwirkung an der Selbsttötung“ für verfassungswidrig und haben daher beim VfGH die Aufhebung mehrerer Bestimmungen beantragt.
Die Antragsteller halten auch die Neufassung des Sterbeverfügungsgesetzes für verfassungswidrig und haben daher beantragt, eine Reihe von Bestimmungen aufzuheben. So etwa die Vorschrift, dass laut Sterbeverfügungsgesetz einer der beiden aufklärenden Ärzte über eine palliativmedizinische Qualifikation verfügen muss und Sterbeverfügungen ein Jahr lang gültig sind. Durch die vorgeschriebenen „zeitraubenden und kostspieligen“ Formalitäten wird den Antragstellern zufolge leidenden Menschen ein rascher, begleiteter und selbstbestimmter Tod unter Inanspruchnahme der Hilfe Dritter praktisch unmöglich gemacht. Dies verstoße gegen das Recht auf Privatleben, das Recht auf Leben sowie den Gleichheitsgrundsatz.
In den nächsten Wochen berät der VfGH u.a. auch über diese Anträge. Steht ein Fall auf der Tagesordnung, bedeutet dies nicht automatisch, dass darüber in diesen Tagen entschieden wird. Die Entscheidungen des VfGH werden nach Ende der Beratungen den Verfahrensparteien zugestellt. Erst danach kann der VfGH darüber informieren. Die Entwicklungen bleiben abzuwarten.
» Link zur Aussendung des VfGH
Quelle:
Öst. Verfassungsgerichtshof (Link)
11.06.2024