Mit 1. Jänner 2024 ist der neue § 15a Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) in Kraft getreten. Darin sind die Kompetenzen der Dipl. Pflegepersonen (DGKP) zur Verordnung von Medizinprodukten geregelt. Nach Maßgabe einer ärztlichen oder pflegerischen Diagnose können die im Gesetz aufgelisteten Medizinprodukte verordnet werden. Nun hat auch die Krankenversicherung reagiert. In der aktuellen Krankenordnung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sind die Details zur Verordnungskompetenz festgelegt worden. Details können hier nachgelesen werden.

§ 15a GuKG

Krankenordnung ÖGK (lesen Sie § 32a)

 


05.01.2024