Das Bundesministerium für Justiz hat den Entwurf für ein neues Unterbringungsgesetz veröffentlicht. Mit diesem Gesetz werden psychisch kranke Personen geschützt, die zur Abwehr von Lebens-/Gesundheitsgefahren in Psychiatrien in einem geschlossenen Bereich angehalten oder sonst Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen werden. Bis zum 19. April 2021 können Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf eingebraucht werden. Alle Informationen zum neuen Gesetz samt den Erläuterungen und Hintergrundinformationen finden Sie auf der Website des Öst. Parlaments. Das neue Gesetz soll mit 1. März 2022 in Kraft treten!

» Link zur Gesetzesnovelle 

Quellle:
Öst. Parlament (Link)


19.04.2021