Die für 2021 bereits angekündigte Reform des Unterbringungsgesetzes (UbG) soll nun fortgesetzt werden.  Mit 15.6.2022 ist im Nationalrat eine Regierungsvorlage zu einem überarbeiteten UbG eingelangt. Das parlamentarische Begutachtungsverfahren ist bereits im April 2021 beendet worden. Damals sind zahlreiche Stellungnahmen abgegeben worden. Das Gesetzesvorhaben soll mit 1. März 2023 in Kraft treten.

Mit diesem Gesetz werden psychisch kranke Personen geschützt, die zur Abwehr von Lebens-/Gesundheitsgefahren in Psychiatrien in einem geschlossenen Bereich angehalten oder sonst Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen werden. 

» Zur Historie der UbG-Novelle 2022

Quelle:
Öst. Parlament (Link)


18.06.2022