Das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) veröffentlichte rund um den Tag der seelischen Gesundheit am 10.10.2019 eine Studie zum Unterbringungsrecht. Denn eine unfreiwillige Unterbringung in einer Psychiatrie kann potenziell jeden Menschen treffen. Es bedeutet einen großen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Lesen Sie rein in die aktuellen Studienergebnisse.

17.800 Personen wurden im Vorjahr gegen ihren Willen, also zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen. Die Mehrzahl dieser Einweisungen betrifft aber keine spektakulären Fälle, wo es um die Gefährdung anderer Personen geht. Bis zu zwei Drittel der Einweisungen passieren, weil sich eine Person selbst gefährdet. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie. Häufig betroffen sind ältere Menschen, für die es keine anderen Betreuungsplätze als in der Psychiatrie gibt.

Diese und weitere Themen rund um das Thema „Unterbringung“ können Sie in der aktuellen Studie nachlesen.

» Link zur Studie

Quelle:
Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (Link)


30.11.2019