Das Verfahren gegen jenen Arzt, dem vorgeworfen worden war, bewusst zwei Todesfälle im Klinikum Kirchdorf verschuldet zu haben, ist eingestellt worden. Am 20. Dezember 2024 war der Verdacht aufgekommen, dass der Arzt mit einer Fehldosierung des Morphins „Vendal“ das Ableben von zwei Personen im Alter von 89 und 65 Jahren verursacht haben könnte. Ein Gutachter entlastete nun den Mediziner. Es liegt kein Sorgfaltsverstoß vor.

Zur Anwendung kam wohl der § 49a Ärztegesetz, der seit März 2019 in Österreich gilt. Ärzten ist es gegenüber Sterbenden erlaubt, im Rahmen palliativmedizinischer Indikationen Maßnahmen zu setzen, deren Nutzen zur Linderung schwerster Schmerzen und Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts vitaler Lebensfunktionen überwiegt.

Quelle:
ORF OÖ online (Link)


16.09.2025