Bis Ende Mai 2026 waren Sterbeverfügungen mit einem Jahr Gültigkeitsfrist versehen. Aufgrund einer Aufhebungsentscheidung des Verfassungsgerichtshof gilt die Jahresfrist ab 1. Juni 2026 nicht mehr, sodass diese nun unbegrenzt wirksam sind.
Was ändert sich dadurch?
- Sterbebverfügungen, die seit dem 1. Juni 2025 errichtet worden sind, sind nunmehr unbegrenzt gültig.
- Bereits abgelaufene Sterbeverfügungen (also alle, die vor dem 1. Juni 2025 errichtet worden sind), bleiben unwirksam.
Die Bundesregierung arbeitet an einer Anpassung des Sterbeverfügungsgesetzes. Es soll in Zukunft wieder eine Gültigkeitsfrist geben. Die Details sind noch in politischer Abstimmung, wie der ORF berichtete (Link).
Quelle:
Sterbeverfügungsgesetz (Link)
01.06.2026
