Kürzlich ist die vom Verfassungsgerichtshof beanstandende einjährige Gültigkeitsfrist im Sterbeverfügungsgesetz aufgehoben worden. Derzeit gelten Sterbeverfügungen zeitlich unbegrenzt. Das Bundesministerium für Justiz hat eine Rechtsauskunft dazu verfasst. Dabei wird auch auf mögliche zukünftige Änderungen eingegangen.

=> zur Stellungnahme des Ministeriums

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für die Abänderung des Sterbeverfügungsgesetzes vorgelegt. Die Begutachtung ist noch bis 24. Juni 2026 offen. Eine Stellungnahme kann eingebracht werden.

Quelle:
Bundesministerium für Justiz (Link)


22.06.2026