Seit Jänner 2022 gilt in Österreich das Sterbeverfügungsgesetz. Es regelt ein Prozedere, wonach sterbewillige Personen ein letales Präparat in der Apotheke beziehen dürfen. Die Umsetzung der Selbsttötung muss die betroffene Person selbst vornehmen, eine Assistenz ist jedoch erlaubt.

Nun wurde erneut ein Antrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Zum einen seien die Regeln des Sterbeverfügungsgesetzen zu bürokratisch und zum anderen soll auch die Tötung auf Verlangen erlaubt werden. Der Verfassungsgerichtshof wird sich diesem Antrag annehmen. Eine Entscheidung wird für 2024 erwartet.

In der ZIB 2 am 26.6.2023 wurde darüber berichtet.
» Link zum ZIB 2 Beitrag

» Pressemitteilung vom 26.6.2023 zum zweiten Individualantrag beim VfGH / ÖGHL 


28.06.2023