Am 2.1.2020 wurde das neue Regierungsprogramm von Sebastian Kurz und Werner Kogler vorgestellt. Es beinhaltet auch im Bereich Gesundheitsrecht konkrete Vorhaben. Einige Punkte werden hier vorgestellt:

Gesundheitsberufe allgemein:

  • Stärkung und Aufwertung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe
  • Erweiterung der Kompetenzen und Ermöglichung von bestimmten Versorgungsschritten
  • Stärkere Einbindung in die gesundheitliche Basisversorgung (Community Nurses)

Pflegerecht (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG):

  • Vereinfachung von Nostrifizierungen
  • GuKG-Novelle zur Kompetenzausweitung für Pflegekräfte: Pflegefachassistenz
  • GuKG-Novelle zur Kompetenzausweitung für DGKP
  • Einführung einer Pflegelehre PFA unter Berücksichtigung eines altersspezifischen Curriculums

Rettungsdienst:

  • Bedauerlicherweise keine Erwähnung im Regierungsprogramm  zu einer Reform des Rettungswesens bzw. des Sanitätergesetzes.
  • Lediglich Erwähung im Rahmen des Bundesheeres: Weiterentwicklung und kosteneffiziente Optimierung der Sanitätsversorgung unter Wahrung der medizinischen Eigenversorgung des ÖBH (insbesondere zur Beseitigung des Ärztemangels); unter anderem verbesserte Zusammenarbeit mit zivilen Einrichtungen.

Unterbringung (UbG):

  • Evaluierung der Unterbringungsvoraussetzungen und -praktiken
  • Klärung der politischen Verantwortung durch Festmachung eines Weisungsrechts
  • Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine bessere Vernetzung der verschiedenen Stellen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten
  • Klarere Aufgabenverteilung zwischen Polizei, Amtsärztinnen und Amtsärzten, Psychiatrien und Gerichten

Maßnahmenvollzugsrecht:

  • Zweck der Unterbringung ist einerseits die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und andererseits die erforderliche medizinische Behandlung sowie die Resozialisierung.
  • Überarbeitung der derzeit geltenden Rechtsgrundlagen hin zu einem modernen Maßnahmenvollzugsgesetz unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EGMR, insbesondere zum Rechtsschutzsystem.
  • Berücksichtigung der Empfehlungen der Evaluierungen zu erhöhten Einweisungszahlen.
  • Enthaftung von untergebrachten Rechtsbrechern, ausschließlich wenn durch Gutachten angenommen wird, dass keine weitere gleichartige Straftat begangen wird; Verbesserung des Prozesses des Entlassungsmanagements inner- und außerhalb von Anstalten.
  • Berücksichtigung der Kosten des Maßnahmenvollzuges gem. § 21 Abs. 1 StGB im Rahmen des Finanzausgleichs.
  • Errichtung einer weiteren Sonderanstalt bzw. eines Forensisch-therapeutischen Zentrums für den Bereich des Maßnahmenvollzugs gemäß § 21 Abs. 1 StGB in Fortführung der sog. „Insourcing-Strategie“.
  • Umwidmung von bestehenden Abteilungen unter Einhaltung des Trennungsgebots und  höchstmögliche interne Erweiterung der Kapazitäten zur Bewältigung der Anstiege der Anzahl an Untergebrachten nach § 21 Abs. 1 und 2 StGB.
  • Errichtung baulich getrennter Departments für nach § 21 Abs. 2 StGB Untergebrachte möglichst auf dem Areal einer bestehenden Justizanstalt auf Grund steigender Anzahl Untergebrachter (JA Graz-Karlau, Stein, Garsten).
  • Verhandlung neuer Verträge zur Behandlung der Insassen in Krankenanstalten.
  • Überprüfung des Einweisungserfordernisses Anlasstat.
  • Maßnahmen zur Reduktion der Rückfallsgefahr während der Probezeit.

Weitere Details samt Erläuterungen finden sich in der Vollversion des Regierungsprogrammes.

Abrufbar bei den Grünen (Link) oder der neuen Volkspartei (Link).


02.01.2020