Am 2.1.2020 wurde das neue Regierungsprogramm von Sebastian Kurz und Werner Kogler vorgestellt. Es beinhaltet auch im Bereich Gesundheitsrecht konkrete Vorhaben. Einige Punkte werden hier vorgestellt:
Gesundheitsberufe allgemein:
- Stärkung und Aufwertung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe
- Erweiterung der Kompetenzen und Ermöglichung von bestimmten Versorgungsschritten
- Stärkere Einbindung in die gesundheitliche Basisversorgung (Community Nurses)
Pflegerecht (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG):
- Vereinfachung von Nostrifizierungen
- GuKG-Novelle zur Kompetenzausweitung für Pflegekräfte: Pflegefachassistenz
- GuKG-Novelle zur Kompetenzausweitung für DGKP
- Einführung einer Pflegelehre PFA unter Berücksichtigung eines altersspezifischen Curriculums
Rettungsdienst:
- Bedauerlicherweise keine Erwähnung im Regierungsprogramm zu einer Reform des Rettungswesens bzw. des Sanitätergesetzes.
- Lediglich Erwähung im Rahmen des Bundesheeres: Weiterentwicklung und kosteneffiziente Optimierung der Sanitätsversorgung unter Wahrung der medizinischen Eigenversorgung des ÖBH (insbesondere zur Beseitigung des Ärztemangels); unter anderem verbesserte Zusammenarbeit mit zivilen Einrichtungen.
Unterbringung (UbG):
- Evaluierung der Unterbringungsvoraussetzungen und -praktiken
- Klärung der politischen Verantwortung durch Festmachung eines Weisungsrechts
- Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine bessere Vernetzung der verschiedenen Stellen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten
- Klarere Aufgabenverteilung zwischen Polizei, Amtsärztinnen und Amtsärzten, Psychiatrien und Gerichten
Maßnahmenvollzugsrecht:
- Zweck der Unterbringung ist einerseits die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und andererseits die erforderliche medizinische Behandlung sowie die Resozialisierung.
- Überarbeitung der derzeit geltenden Rechtsgrundlagen hin zu einem modernen Maßnahmenvollzugsgesetz unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EGMR, insbesondere zum Rechtsschutzsystem.
- Berücksichtigung der Empfehlungen der Evaluierungen zu erhöhten Einweisungszahlen.
- Enthaftung von untergebrachten Rechtsbrechern, ausschließlich wenn durch Gutachten angenommen wird, dass keine weitere gleichartige Straftat begangen wird; Verbesserung des Prozesses des Entlassungsmanagements inner- und außerhalb von Anstalten.
- Berücksichtigung der Kosten des Maßnahmenvollzuges gem. § 21 Abs. 1 StGB im Rahmen des Finanzausgleichs.
- Errichtung einer weiteren Sonderanstalt bzw. eines Forensisch-therapeutischen Zentrums für den Bereich des Maßnahmenvollzugs gemäß § 21 Abs. 1 StGB in Fortführung der sog. „Insourcing-Strategie“.
- Umwidmung von bestehenden Abteilungen unter Einhaltung des Trennungsgebots und höchstmögliche interne Erweiterung der Kapazitäten zur Bewältigung der Anstiege der Anzahl an Untergebrachten nach § 21 Abs. 1 und 2 StGB.
- Errichtung baulich getrennter Departments für nach § 21 Abs. 2 StGB Untergebrachte möglichst auf dem Areal einer bestehenden Justizanstalt auf Grund steigender Anzahl Untergebrachter (JA Graz-Karlau, Stein, Garsten).
- Verhandlung neuer Verträge zur Behandlung der Insassen in Krankenanstalten.
- Überprüfung des Einweisungserfordernisses Anlasstat.
- Maßnahmen zur Reduktion der Rückfallsgefahr während der Probezeit.
Weitere Details samt Erläuterungen finden sich in der Vollversion des Regierungsprogrammes.
Abrufbar bei den Grünen (Link) oder der neuen Volkspartei (Link).
02.01.2020