Die Bundesregierung präsentierte am 11. Jänner 2024 eine umfangreiche Novelle des Psychotherapiegesetzes. Ab 2026 wird an den öffentlichen Universitäten ein Masterstudiengang mit jährlich 500 Studienplätzen geschaffen. Das ermöglicht einen breiteren und kostengünstigeren Zugang zur Ausbildung. Anschließend an das Masterstudium folgt eine praktische Phase mit Patient:innenkontakt und eine staatliche Approbationsprüfung. Ziel des Gesetzes ist eine deutliche Erhöhung des Angebots. Aktuell kann nur rund die Hälfte der Personen, die psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchte, auch tatsächlich behandelt werden. Die Gesetzesvorlage wurde heute in Begutachtung geschickt.

» Link APA OTS vom 11.1.2024

» Link zur Gesetzesbegutachtung (offen bis 8.2.2024)


11.01.2024