Die Pflegereform Teil II soll Verbesserungen für den Pflegeberuf, die Pflegeausbildung sowie für Betroffene und deren pflegende Angehörige (inkl. 24-Stunden-Betreuung) bringen. Sie wurde Ende Mai 2023 verkündet, soll bei nächsten Gesetzesänderungen ins GuKG und weiteren Gesetzen einfließen. Der genaue Fahrplan zur Umsetzung all dieser Punkte ist – soweit überblickbar – noch nicht genau festgelegt. 

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02.06.2023