2008 traten die Bestimmungen der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes in Kraft. Damit wurde eine gesetzliche Regelung für die Delegation von ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten geschaffen. Unter einer Delegation versteht man die Übertragung pflegerischer bzw. ärztlicher Tätigkeiten an Angehörige anderer Berufsgruppen.

Im Auftrag der Fachgruppe Wien Personenberatung und Personenbetreuung wurde seitens des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes ÖGKV die Arbeitshilfe zum Prozess der Laiendelegation durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege mit dem Schwerpunkt Personenbetreuung erstellt.

Diese steht zum Download zur Verfügung: Link

Quelle:
Wirtschaftskammer, Fachgruppe Wien Personenberatung und Personenbetreuung (Link)
Öst. Gesundheits- und Krankenpflegeverband (Link


22.01.2024