Eine Novelle zum Ärztegesetz sieht vor, die Dauer der Basisausausbildung nach dem Medizinstudium, also die erste Phase der Facharztausbildung, ab August von neun auf sechs Monate zu verkürzen. Damit wollen die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS nicht zuletzt die Wartezeiten auf Ausbildungsplätze verringern.

Außerdem soll das Gesetz in weiteren Punkten adaptiert werden. Das betrifft etwa die Aufhebung der Sonderfachbeschränkung für Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, die Bestimmungen in Bezug auf Telemedizin und die kostenlose Bereitstellung einer Erstkopie der Krankengeschichte.

Zudem ist geplant, die Bewilligung zum Führen einer Hausapotheke künftig in die Ärzteliste aufzunehmen und das „gut funktionierende System“ im Bereich der Opioid-Substitutionsbehandlung bis Ende 2028 zu verlängern. Damit bleiben Dauerverschreibungen von Substituten unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. Begleitend zum Ärztegesetz wird daher auch das Suchtmittelgesetz geändert.

=> Parlamentskorrespondenz 

Quelle:
Parlamentskorrespondenz Nr. 701 vom 7. Juli 2026


21.07.2026