Die für 2021 bereits angekündigte Reform des Unterbringungsgesetzes (UbG) wurde nun im Parlament beschlossen. Einstimmig fiel der Beschluss am 8. Juli 2022 im Nationalrat aus. Mit März 2023 soll ein umfassend überarbeitetes Unterbringungsgesetz (UbG) in Kraft treten.
Mit diesem Gesetz werden psychisch kranke Personen geschützt, die zur Abwehr von Lebens-/Gesundheitsgefahren in Psychiatrien in einem geschlossenen Bereich angehalten oder sonst Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen werden.
» Zur Historie der UbG-Novelle 2022
» Zur Parlamentskorrespondenz vom 8. Juli 2022
Quelle:
Öst. Parlament (Link)
09.07.2022