Nach jahrelangen Diskussionen über die Organspendenpraxis in Deutschland und vor dem Hintergrund des eklatanten Mangels an Spenderorganen hat der deutsche Bundestag am Donnerstag, 16. Januar 2020, die gesetzliche Grundlage geändert. In einer fraktionsoffenen namentlichen Abstimmung stimmten 432 Abgeordnete für die sogenannte Zustimmungslösung. 200 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 37 Enthaltungen.

Der konkurrierende Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz wurde nicht angenommen.

Damit wurde beschlossen, dass die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende künftig auch in Ausweisstellen möglich ist. Ferner ist vorgesehen, dass die Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in das zu errichtende Online-Register ermutigen sollten. Bürger sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Dazu soll ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden.

Bei der unterlegenen Widerspruchsregelung sollte jeder Bürger als möglicher Organspender gelten, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Wenn zugleich auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille (mündlich oder schriftlich) bekannt gewesen wäre, hätte die Organentnahme als zulässig gegolten.

In Österreich gilt weiterhin die Widerspruchslösung. Nach dem Organtransplantationsgesetz ist es zulässig, Verstorbenen einzelne Organe zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen. Die Entnahme ist unzulässig, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der der Verstorbene oder, vor dessen Tod, sein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat (Widerspruch). Eine Erklärung liegt auch vor, wenn sie in dem bei der Gesundheit Österreich GmbH geführten Widerspruchsregister eingetragen ist.

 

Quelle und weitere Informationen:
Deutscher Bundestag (Link)
Österreichisches Organtransplantationsgesetz (Link)


17.01.2020