Kürzlich hat der Oberste Gerichtshof in Wien (OGH) eine Freiheitsbeschränkung auf einer Intensivstation zu überprüfen gehabt. In der Entscheidung vom 26. Jänner 2022 entschied das Höchstgericht: „Es liegt keine freiheitsbeschränkende Maßnahme im Sinn des § 3 HeimAufG vor, wenn eine Pflegedecke (Zewi-Decke) auf einer Intensivstation zur Behandlung eines durch die Intensivbehandlung – und nicht durch die psychische Grunderkrankung – ausgelösten Delirs angewendet wird.“

Geschäftszahl: OGH vom 26.1.2022, 7 Ob 209/21t

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Quelle:
Oberster Gerichtshof (Link)


01.03.2022