Kürzlich hat der Oberste Gerichtshof in Wien (OGH) eine Freiheitsbeschränkung auf einer Intensivstation zu überprüfen gehabt. In der Entscheidung vom 26. Jänner 2022 entschied das Höchstgericht: „Es liegt keine freiheitsbeschränkende Maßnahme im Sinn des § 3 HeimAufG vor, wenn eine Pflegedecke (Zewi-Decke) auf einer Intensivstation zur Behandlung eines durch die Intensivbehandlung – und nicht durch die psychische Grunderkrankung – ausgelösten Delirs angewendet wird.“
Geschäftszahl: OGH vom 26.1.2022, 7 Ob 209/21t
Quelle:
Oberster Gerichtshof (Link)
01.03.2022