Der Oberste Gerichtshofs (OGH) beschäftigte sich kürzlich mit einem Hausverbot für Familienangehörige einer Pflegeheimbewohnerin. Er sprach dabei aus: „Die Einschränkung des Persönlichkeitsrechts eines Pflegeheimbewohners auf Kontakt mit seinen Familienangehörigen im Weg eines Hausverbots kommt zwar in Ausübung des Hausrechts grundsätzlich in Betracht, erfordert aber eine umfassende Interessenabwägung.“

Details zum Fall können Sie hier nachlesen: Link

Quelle:
Oberster Gerichtshof (Link)


02.06.2023