In einer aktuellen Entscheidung hat sich der Oberste Gerichtshof (OGH) zur Frage der Verjährung bei Schadenersatz geäußert. Die (durch Feststellungsklage unterbrochene) dreijährige Verjährungsfrist für Ansprüche aus Verdienstentgang beginnt ab Rechtskraft des Feststellungsurteils über die grundsätzliche Haftung des Beklagten neu zu laufen.

OGH vom 25.1.2022, 4 Ob 124/21w

» Link Entscheidungsveröffentlichung OGH

Quelle:
Oberster Gerichtshof (Link)


02.04.2022