In einer Entscheidung vom 21.11.2023 hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Rechtsfrage im Bereich Gynäkologie zu klären. Im Detail ging es um “wrongful birth“ und „wrongful conception“. Die Kernaussage: “Wäre das Kind bei fachgerechtem Vorgehen bzw ordnungsgemäßer Aufklärung der Mutter (der Eltern) nicht empfangen bzw nicht geboren worden, haftet der Arzt (unabhängig von einer allfälligen Behinderung des Kindes) insbesondere für den von den Eltern für das Kind zu tragenden Unterhaltsaufwand.”

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Quelle:
OGH 21.11.2023, 3 Ob 9/23d


26.01.2024