Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährt den Patienten einer Krankenanstalt das Recht auf eine kostenlose erste Kopie der gesamten Krankengeschichte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat klargestellt, dass ein Kostenbeitrag nicht eingehoben werden darf.

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Quelle:
Oberster Gerichtshof (Entscheidung OGH 27.8.2024, 6 Ob 233/23t)


26.09.2024