Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied kürzlich, dass die (beharrliche) Weigerung einer Pflegeperson, sich auf Kosten der Beklagten (Pflegeheimbetreiber) den von ihr im Sinn der COVID-Verordnung angeordneten regelmäßigen Tests zu unterziehen, offenbar unbegründet war. Eine daraufhin durch den Pflegeheimbetreiber ausgesprochene Kündigung der Pflegeperson war rechtmäßig, da kein verpöntes Motiv zu erblicken war. 

OGH14.9.2021, 8 ObA 42/21s 

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Quelle:
Oberster Gerichtshof (OGH; Link)
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29.09.2021