Das Unterbringungsgesetz (UbG) ist ein Psychiatriegesetz und regelt, unter welchen Voraussetzungen Personen unfreiwillig an einer Psychiatrie angehalten oder dort sonst Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen werden dürfen. Es gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Kürzlich hatte der Oberste Gerichtshof zu entscheiden, ob Freiheitsbeschränkungen in Heilstättenschulen, in der Kinder und Jugendliche von Psychiatrien unterrichtet werden, unter das Unterbringungsgesetz fallen. Das Höchstgericht verneinte dies und lieferte eine umfassende Begründung (Link).
Die gemäß § 25 Absatz 4 Schulorganisationsgesetz als Sonderschule eingerichtete Heilstättenschule ist als solche keine Krankenanstalt. Sie unterliegt wohl aber dem Anwendungsbereich des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG), da dies seit Juli 2018 auch ausdrücklich in Sonderschulen gilt.
Quelle:
OGH-Entscheidung 7 Ob 2/24f vom 06.03.2024 (Link)
Unterbringungsgesetz (UbG) – Link
Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) – Link
12.04.2024