In einer aktuellen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Haftung eines Zahnarztes wegen einem Aufklärungsmangel bei einer volljährigen Person mit leichter Intelligenzminderung verneint. Die betroffene Person gab an, die Aufklärung über einen kieferorthopädischen Eingriff nicht gänzlich verstanden zu haben. Der OGH entschied, der Zahnarzt hafte nicht schadenersatzrechtlich, wenn er die Beeinträchtigung der Person weder erkennt noch erkennen konnte.

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Quelle:
Oberster Gerichtshof, Entscheidung vom 12.8.2025, 8 Ob 65/25d.


04.09.2025