Seit mehr als vier Jahren ist in Österreich eine autonome Selbsttötung nach dem Sterbeverfügungsgesetz erlaubt. Die Voraussetzungen, die zum Erwerb der tödlichen Substanz berechtigten, sind im Gesetz klar aufgelistet. Personen, die Sterbewillige in dieser letzten Lebensphase unterstützen, tappen oftmals im Dunklen. Es gibt kein gesetzlich festgelegtes Prozedere für diese Unterstützung. Suizidassistent:innen haben nun einen von der Öst. Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) ausgearbeiteten Leitfaden zur Hand. Dieser gibt wichtige Inputs für diese besondere Tätigkeit und soll dazu beitragen, dass sowohl Sterbewillige als auch Unterstützer:innen einen sicheren Rahmen vorfinden.

Leitfaden ÖGHL: Fürsorge zur Autonomie (2026)

Quelle:
Öst. Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL)


03.06.2026