Im Bundesgesetzblatt wurde nun das neue Unterbringungsgesetz kundgemacht. Es wird mit 1. Juli 2023 in Kraft treten. Mit diesem Gesetz werden psychisch kranke Personen geschützt, die zur Abwehr von Lebens- / Gesundheitsgefahren in Psychiatrien in einem geschlossenen Bereich angehalten oder sonst Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen werden.
“UbG neu” im Bundesgesetzblatt
Gesetzesmaterialien zum “UbG neu”
Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)
Gesetzeshistorie zur UbG-Novelle 2022 (Link)
28.11.2022