Mit 1.1.2025 ist das neue Bundesgesetz über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz) in Kraft getreten. Es wurde umfassend erneuert und gänzlich überarbeitet. Die neuen Ausbildungsregeln treten jedoch erst mit 1.10.2026 in Kraft. 

Gliederung des neuen Gesetzes: 

  • Allgemeine Bestimmungen und Berufsbild (1. Hauptstück, §§ 1-8)
  • Psychotherapeutische Ausbildung (2. Hauptstück, §§ 9-21)
  • Berufsberechtigung und Berufspflichten (3. Hauptstück, §§ 22-55)
  • Psychotherapiebeirat und Gremium für Berufsangelegenheiten (4. Hauptstück, §§ 56-58)
  • Übergangsrecht (5. Hauptstück, §§ 59-64)
  • Vollziehung und Inkrafttreten (6. Hauptstück, §§ 65-68)

Psychotherapeut:innen in Praxis oder Ausbildung sind gut beraten, sich zeitnah das neue Gesetz durchzulesen. Interpretationshilfe geben die Erläuterungen zum Gesetz, welche im Gesetzwerdungsprozess erstellt wurden. 

PThG 2024, Fassung vom 02.01.2025

Erläuterungen zum PthG 2024

Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundesgesetzblatt zum neuen PthG 2024 (Link)


02.01.2025