Für das Masterstudium Psychotherapie, das ab dem Wintersemester 2026/27 an zehn österreichischen Universitäten belegt werden kann, soll mit einer Quotenregelung sichergestellt werden, dass künftig ein ausreichendes Angebot an Absolventinnen und Absolventen für das österreichische Gesundheitssystem zur Verfügung steht. Finanziert werden pro Studienjahr bis zu 500 Plätze für Studienanfänger:innen.

Da eine starke Nachfrage für das Studienfach erwartet werde, sollen Maßnahmen zur Sicherung der künftigen österreichischen Gesundheitsversorgung in diesem Bereich getroffen werden. Daher sollen 75 % der Studienplätze für Inhaber:innen eines österreichischen Reifezeugnisses und diesen gleichgestellte Personengruppen vorgesehen werden. Eine solche präventive Maßnahme sei gemäß der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zulässig.

Quelle:
Öst. Parlament, Parlamentskorrespondenz vom 15.10.2025 (Link)


15.10.2025