Mit dem – einstimmigen – Beschluss des Fachzahnarzt-Kieferorthopädie-Gesetzes setzte der Nationalrat am 15.6.2022 seine Beratungen über Gesundheitsthemen fort. Da Österreich zu den wenigen Ländern in der EU gehört, in denen der Beruf des “Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie” noch nicht gemäß den europarechtlichen Vorgaben geregelt war, soll dies nun nachgeholt werden. Im Konkreten werden durch die Novellierung des Zahnärztegesetzes eine eigene Berufsbezeichnung etabliert sowie die Ausbildungsvoraussetzungen definiert. Da damit auch neue Aufgaben für die berufsrechtliche Kammer verbunden sind, wird auch das Zahnärztekammergesetz angepasst. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen ab 1. September 2022.

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Quelle:
Öst. Parlament (Link)


16.06.2022