Mit dem Hospiz- und Palliativfondsgesetz soll eine Finanzierungslücke geschlossen und der gesamte Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung in eine Regelfinanzierung überführt werden. Für das Jahr 2022 sind Bundesmittel von insgesamt 21 Mio. € vorgesehen. 2023 soll es 36 Mio. und 2024 51 Mio. € aus dem Bundesbudget geben. Der Fonds ist von 2022 bis 2024 also mit 108 Mio. € dotiert. Geplant ist dabei eine Drittelfinanzierung: Ein Drittel finanziert der Bund, mindestens ein weiteres Drittel das jeweilige Bundesland und maximal ein Drittel die Sozialversicherungsträger.

Die Gelder sind zweckgewidmet und können von den Ländern für mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Tageshospize und stationäre Hospize – jeweils für Kinder und Erwachsene – verwendet werden.

Im Februar und März 2022 erfolgte die Beschlussfassung im Nationalrat und Bundesrat. Das Gesetz ist nun am 18.3.2022 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und gilt rückwirkend ab 1.1.2022.

Hospiz- und Palliativfondsgesetz

» Link zum Bundesgesetzblatt

Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)


19.03.2022