Wenn eine Gefährdung besteht, können Ärzte in Psychiatrien anordnen, dass Patienten in einem verschlossenen Zimmer bleiben müssen. Das kann bei heißen Sommertemperaturen sehr herausfordernd sein.
Kürzlich hat sich ein Gericht mit der Frage von heißen Temperaturen während der Unterbringung beschäftigt. Es stellte fest: „Durch das Einsperren einer psychisch kranken Person in einem Patientenzimmer bei 30 Grad Celsius ohne Klimatisierung oder Luftzug wird die Würde des Patienten verletzt.“ Weiters: „Die möglichst vollständige Gewährleistung von Grundrechten darf nicht an mangelhaften sachlichen und/oder personellen Aufwendungen des Trägers der Einrichtung scheitern.“
Quelle:
BG Donaustadt 17.2.2025, 54 Ub 109/24v
07.08.2025