Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG) regelt die drei Pflegeberufe. Im Parlament wurde noch vor der Sommerpause eine Änderung beschlossen. Die Neuerungen treten zum Teil mit sofortiger Wirkung in Kraft, zum Teil zeitlich verzögert. Hier finden Sie den kundgemachten neuen Gesetzestext (ab Artikel 6):
Erläuterung zur Änderung des GuKG 2024
Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes, kundgemachtes Gesetz zur Änderung des GuKG (Link)
22.07.2024