Im Sommer 2022 wurde eine Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) beschlossen. Ein Schwerpunkt war dabei die Anpassung der Berufsbilder der beiden Pflegeassistenzberufe (Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz) an die aktuellen Gegebenheiten. Die neuen Berufsbilder sind seit 29. Juli 2022 in Kraft.

Bei der Pflegeassistenz (PA) wurde folgende medizinische Kompetenz hinzugefügt:

  • Ab- und Anschließen laufender Infusionen ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen, bei liegendem periphervenösen Gefäßzugang, die Aufrechterhaltung dessen Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls die Entfernung desselben

Bei der Pflegefachassistenz (PFA) wurden folgende medizinischen Kompetenzen hinzugefügt:

  • Legen, Wechsel und Entfernung von subkutanen und periphervenösen Verweilkanülen
  • Verabreichung von subkutanen Injektionen und subkutanen Infusionen

Quelle:
Öst. Parlament, Historie zur GuKG-Novelle 2022 (Link)


09.08.2022