Die im Jahr 2016 in Kraft getretene Novelle des Gesundheits‐ und Krankenpflegegesetzes (GuKG‐Novelle 2016) soll zu einer Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten des Pflegepersonals und damit zu einer verbesserten Versorgungssituation im Sinne der Gesundheitsreform beitragen. Da eine begleitende Evaluierung der Maßnahmen gesetzlich vorgesehen ist, wurde die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) vom  Gesundheitsministerium mit der Evaluierung der GuKG‐Novelle 2016 für den Zeitraum von 2017 bis 2023 beauftragt. Nun liegt der Endbericht vor.

Voraussetzungen, damit Änderungen durch die GuKG‐Novelle 2016 ihre Wirkung entfalten können, sind:

  • ausreichend vorhandene Ausbildungsplätze und Bewerber:innen für die Pflegeausbildungen
  • ausreichend zur Verfügung stehendes Pflegepersonal in Quantität und Qualität und die Bereitschaft der Stakeholder, an der Umsetzung mitzuwirken
  • die Bekanntheit der Berufsbilder und Kompetenzbereiche
  • die Anpassung relevanter Faktoren für die Umsetzung, wie z. B. Abrechnungsmöglichkeiten mit der Sozialversicherung

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Quelle:
Gesundheit Österreich GmbH / GÖG (Link)


27.12.2023