Die im Jahr 2016 in Kraft getretene Novelle des Gesundheits‐ und Krankenpflegegesetzes (GuKG‐
Novelle 2016) sollte zu einer Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten des Pflegepersonals und damit
zu einer verbesserten Versorgungssituation im Sinne der Gesundheitsreform beitragen. Eine
begleitende Evaluierung durch den zuständigen Bundesminister wurde gesetzlich festgelegt. Die Frist dazu war der 31.12.2023.

Neben der Langfassung des Ergebnisberichtes gibt es nun auch eine Kurzfassung im Überblick:

GuKG-Novelle 2016 (Bericht 2023 – Kurzüberblick)

Quelle:
Gesundheit Österreich GmbH (Link)


01.02.2024