Das Sanitätergesetz (SanG) trat 2002 in Kraft, eine notwendige Modernisierung wird seit einiger Zeit von den Interessengruppen diskutiert. Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) wurde vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im Jahr 2023 mit der Evaluierung des Sanitätergesetzes beauftragt. Ziel der vorliegenden Evaluierung ist, eine Grundlage für die berufs‑ und ausbildungsrechtliche Anpassung des Sanitätergesetzes und in weiterer Folge der Sanitäter‑Ausbildungsverordnung fachlich vorzubereiten. Weiters wurden auch Handlungsempfehlungen abgeleitet, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem SanG stehen, aber die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung insgesamt betreffen. Nun liegt der Bericht vor.

» Zum Evaluierungsbericht SanG

Zusammenfassung
Die Ergebnisse der quantitativen Erhebung zeigen, dass im österreichischen Rettungswesen eine überwiegende Mehrheit auf dem Ausbildungsniveau „Rettungssanitäter:in“ tätig und ein Großteil der Sanitäter:innen freiwillig engagiert ist. Die Ergebnisse der Fokusgruppen zeigen Modernisierungsbedarf im Rahmen der Fort‑, Aus‑ und Weiterbildung, berühren aber auch andere Rechtsmaterien abseits des Berufs‑ und Ausbildungsrechts. Die Forderungen der Interessengruppen wurden im Rahmen der Evaluierung zusammengeführt und thematisch zusammengefasst.

Empfehlungen

  1. Modernisierung der Ausbildung insbesondere im Hinblick auf Kompetenzorientierung sowie Stundenausmaß der Notfallsanitäterausbildung.
  2. Aufnahme von telemedizinischen Möglichkeiten ins SanG.
  3. Attraktivierungsmaßnahmen wie zum Beispiel stärkere Durchlässigkeit in andere Gesundheitsberufe.
  4. Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen.

08.04.2024