Derzeit wird im Gesundheitsausschuss des Öst. Parlaments eine Gesetzesänderung vorbereitet. Es geht um die Anbindung der Rettungsdienst an das System der ELGA (= Elektronische Gesundheitsakte). 

Aus der Parlamentsaussendung: „Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die Anbindung der Rettungsdienste sowie der telefonischen Gesundheitsberatung 1450 an ELGA. Auch sie können somit künftig auf die Daten ihrer Patient:innen zugreifen. Begründet wird dies damit, dass etwa Rettungsdienste regelmäßig die medizinische Behandlung oder Versorgung von ELGA-Teilnehmer:innen vornehmen und zu diesem Zwecke auch Gesundheitsdaten verarbeiten. In den etablierten notfallmedizinischen Prozessen sei es etwa vorgesehen, dass sie vor Ort Recherchen wie beispielsweise zu den abgegebenen Medikamenten durchführen, um so Hinweise auf Erkrankungen zu erhalten (z. B. Diabetes). Um die Informationslage bei Notfällen zu verbessern, soll Rettungsdiensten, die nun auch als Gesundheitsdiensteanbieter eingestuft werden, ein lesender Zugriff auf in der ELGA gespeicherten Medikationsdaten (28 Tage lang) gewährt werden.“

Quelle:
Öst. Parlament, Korrespondenz Nr. 430 vom 2.5.2024


03.05.2024