Die Einrichtung von Primärversorgungseinheiten soll durch die jüngst kundgemachte Änderung der Rechtslage vereinfacht und damit beschleunigt werden. Gleichzeitig sollen auch die Arbeitsbedingungen von Ärzt:innen und Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe verbessert werden. Dies sieht eine Änderung des Primärversorgungsgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes vor. Damit soll der Bevölkerung ein umfassendes, multiprofessionelles Versorgungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Dieses soll auch ein breiteres erweitertes Angebot etwa im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde sowie der Frauenheilkunde und Geburtshilfe beinhalten. Aktuell versorgen, den Erläuterungen zufolge, die 40 bestehenden Primärversorgungseinheiten insgesamt 340.000 Patient:innen pro Jahr. Mit der nun erfolgenden Maßnahme sollen bis Ende 2026 bundesweit zumindest 43 weitere Primärversorgungseinheiten dazu kommen und insgesamt mindestens 705.500 Patient:innen pro Jahr versorgt werden.

» Link zur Gesetzesänderung

» Info zu Primärversorgungseinheiten in Österreich (Link)


24.07.2023