ORF-Wien.at titelte am 12. Mai 2023: „96-Jähriger tot: Freispruch für Pflegerin. Wegen Quälens oder Vernachlässigens wehrloser Personen ist eine Pflegerin aus Bulgarien in Wien angeklagt gewesen. Ein ihr anvertrauter 96-Jähriger starb. Die Frau wurde nicht rechtskräftig freigesprochen.“

Im Bericht wird die Fallgeschichte näher erläutert. Laut dem Richter konnte der Betreuungsperson kein Vorsatz nachgewiesen werden. Details zum Vorfall hier.

Gesundheits- und Krankenpflegeberufe zählen zu den gesetzlich anerkannten Gesundheitsberufen und haben ihr juristisches Fundament im Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG). Innerhalb der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe gibt es drei unterschiedliche Berufsfelder:
– Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
– Pflegefachassistenz
– Pflegeassistenz

Gesetzlich ist ein Berufs- und auch Bezeichnungsschutz vorgesehen. Im Beitrag von ORF.at wurde die Person als „Pflegerin“ betitelt. Dies ist nicht korrekt, da es sich um eine Betreuungsperson mit Gewerbeberechtigung Personenbetreuung handelte. Diese Personen sind berechtigt, betreuungsbedürftige Personen zu unterstützen. Dies darf nicht mit der Fachpflege verwechselt werden. Nähere Details zum Aufgabenbereich der Personenbetreuung siehe §§ 159 ff. Gewerbeordnung.


14.05.2023