Aktuell ist die Ausbildungsverordnung zu den gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe in offener Begutachtung. Eine Stellungnahme kann bis 10. März 2026 abgegeben werden.
Das MTD-Gesetz 2024, das neue Berufsgesetz der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (vormals: gehobene medizinisch-technische Dienste) ist mit Herbst 2024 in veränderter Form in Kraft getreten. Die FH-MTD-AV stammt aus dem Jahr 2006 und ist im Sinne des neuen Berufsgesetzes für die MTD-Berufe zu aktualisieren. Insbesondere aufgrund der modernisierten Berufsbilder und die Neugestaltung
der Kompetenzbereiche der sieben gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe ist eine Anpassung der Inhalte der FH-MTD-AV erforderlich. Die FH-MTD-AV soll daher durch den vorliegenden Entwurf einer neuen FH-MTD-AV 2026 abgelöst werden. Die FH-MTD-AV 2026 soll am 1. April 2026 in Kraft treten. Innerhalb des Zeitrahmens 1. April 2026 bis 1. September 2027 soll eine Anpassung der laufenden MTD-
Ausbildungen bzw. ihrer Lehrpläne und Curricula an die neue FH-MTD-AV 2026 seitens des Fachhochschulbereichs bewerkstelligt werden. Im vorliegenden Entwurf ist daher vorgesehen, dass mit Ablauf des 31. August 2027 die geltende FH-MTD-AV formal außer Kraft treten soll.
=> zur Verordnung im Entwurfsmodus und weiteren Informationen
Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes / RIS (Link)
10.02.2026
