Die nun schon erwartete Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Mindestanforderungen an Fachhochschul-Bachelorstudiengänge für die Ausbildung der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (kurz: FH-MTD-Ausbildungsverordnung 2026 – FH-MTD-AV 2026) ist nun kundgemacht worden.
Die Regelung ist bereits in Kraft. Spezialvorgaben für das Lehr- und Forschungspersonal und die Praxisanleitung treten erst mit 1.9.2027 in Kraft. Dies betrifft vor allem die Qualifikation des Lehrpersonals und der Praktikumsanleitenden.
Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (
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25.06.2026