Nach dem Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes 2018 ging die Zahl der gerichtlich bestellten Erwachsenenvertretungen (vormals Sachwalterschaften) von rund 52.700 auf 35.000 zurück, wo die Zahl seit einigen Jahren stagniert. Die Anzahl aller Erwachsenenvertretungen – inklusive selbst gewählter und gesetzlicher Vertretungen durch Angehörige – sank jedoch nie, so eine Aussendung des Erwachsenenschutzvereins VertretungsNetz. Ende 2025 hatten bereits rund 75.800 Personen eine Erwachsenenvertretung. 

Spannendes bringt die neue Auswertung nach Bundesland aus dem Jahresbericht von VertretungsNetz zutage: Während in Salzburg pro 100.000 Einwohner:innen nur 263 eine gerichtliche Erwachsenenvertretung haben, sind es in Kärnten und der Steiermark mit 466 bzw. 432 deutlich mehr. Wien liegt mit 410 im Mittelfeld. 

Zur Frage, warum die Bestellungspraxis durch die Gerichte so unterschiedlich ausfällt, gibt es bislang nur Mutmaßungen. Nähere Untersuchungen seien nötig. Auch welche Person eine gerichtliche Erwachsenenvertretung übernimmt, variiert regional stark. In Wien bestellen die Gerichte in mehr als zwei Drittel der Fälle (71 %) Anwält:innen bzw. Notar:innen als Erwachsenenvertreter:innen. In allen anderen Bundesländern liegt man mit 22-42 % weit unter diesem Wert. Eine parlamentarische Anfrage der Grünen ergab kürzlich, dass einige wenige Anwaltskanzleien, vor allem in Wien, bis zu 400 gerichtliche Erwachsenenvertretungen führen. Die Rechercheplattform Dossier hat mehrmals grobe Missstände in solchen Vertretungsverhältnissen aufgezeigt. 

=> Bericht VertretungsNetz vom 19.8.2026

=> ORF.at Beitrag dazu vom 19.8.2026


19.08.2026