Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) soll schrittweise erweitert werden. Wie im Ö1-Radio und auf ORF.at berichtet, müssen ab 1. Jänner 2026 alle relevanten Gesundheitsdaten im ELGA verfügbar sein, sofern keine spezifischen Sonderregelungen bestehen, also auch Labor- und Radiologiebefunde von Krankenanstalten im Rahmen der stationären, ambulanten bzw. telemedizinischen Behandlung, Verschreibungen von Medikamenten von freiberuflichen Ärzten ohne Kassenvertrag sowie auch Pflegesituationsberichte von Pflegeheimen.

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30.01.2025