Nach den Pflegereformen 2022 und 2023, hat die Bundesregierung am 29. Mai 2024 ein weiteres, fünf Punkte umfassendes Maßnahmenpaket für Pflege und Betreuung präsentiert. Künftig ist ein Pflegestipendium auch für das Studium an Fachhochschulen möglich. Eine Kompetenzstelle bringt eine raschere Anerkennung ausländischer Abschlüsse von diplomiertem Pflegepersonal. Mit einer 15a-Vereinbarung werden bundesweite Standards für Sozialbetreuungsberufe geschaffen und Kompetenzen von Heimhilfen erweitert. Die Überschriften im Detail:

  • Pflegestipendium für Umsteiger:innen auch an Fachhochschulen
  • Kompetenzstelle für schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • bundesweite Standards und erweiterte Kompetenzen für Sozialbetreuungsberufe
  • Transparenz bei der Abrechnung von 24-Stunden-Betreuungsverträgen
  • Ersatzpflege wird auch tageweise nutzbar

Alle weiteren Details hier im Überblick: Link

Quelle:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Link)


29.05.2024