Internationale Daten aus Italien, Spanien und Frankreich haben gezeigt, dass durch die Covid-19-Pandemie das Gesundheitswesen rasch an die Grenzen der Versorgungsmöglichkeiten gebracht werden kann. Österreich hat frühzeitig umfassende Schutzvorkehrungen eingeleitet, sodass davon auszugehen ist, dass die COVID-19-Pandemie aktuell hierorts unter kontrollierten Bedingungen abläuft. Doch die zukünftigen Entwicklungen sind ungewiss, sodass eine Vorbereitung auf eine Verknappung von Ressourcen geboten erscheint.

Mit Bezug zur Stellungnahme der Bioethikkommission sowie der Öst. Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI) und der Öst. Palliativgesellschaft (OPG) wurde unter Mitwirkung von Dr. Halmich im Rahmen der ÖGERN eine Stellungnahme zum Rechtsrahmen der Beistandspflicht bei sterbenden COVID-19-Patient*innen erstellt. Im Fokus steht die neue Bestimmung im § 49a Ärztegesetz. Lesen Sie rein!

Link zur Stellungnahme der ÖGERN

 

Quelle:
Öst. Gesellschaft für Ethik und Recht in der Notfall- und Katastrophenmedizin, ÖGERN (Link)


08.04.2020