Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen können aufbauend auf die Basisausbildung Spezialisierungen absolvieren. Diese sind mit einer Befugniserweiterung verbunden. Seit 1. September 2025 gilt eine neue Liste an möglichen Spezialisierungen (§ 17 GuKG). Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister kann durch Verordnung weitere setting- und zielgruppenspezifische Spezialisierungen festlegen.
Aktuell ist eine überarbeitete Spezialisierungsverordnung in offener Begutachtung. Sie soll in Zukunft die Details zu den Qualifikationsprofilen und die Mindestanforderungen an eine qualitätsgesicherte Ausbildung und die
Zugangsvoraussetzungen zu den Spezialisierungsausbildungen regeln. Eine Stellungnahme kann bis 11. Februar 2026 eingebracht werden.
Die fachlichen Arbeiten der Gesundheit Österreich GmbH zu den Qualifikationsprofilen „Pflege im Operationsbereich“, „Wund-, Stoma- und Kontinenzmanagement“ und „Hospiz- und Palliativversorgung“ sind noch nicht abgeschlossen. Sobald diese vorliegen, ist beabsichtigt, diese zeitnah durch eine Novellierung der
vorliegenden Verordnung zu regeln.
=> zur Verordnung in offener Begutachtung
Quelle:
Rechtsinformationssystem RIS (Link)
26.01.2026
