Mit der Einführung einer dualen Berufsausbildung gemäß Berufsausbildungsgesetz sollen die
Möglichkeiten zum Erwerb eines Abschlusses zur Pflegeassistenz oder zur Pflegefachassistenz nach
Erfüllung der Schulpflicht, ergänzend zu den bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten, strukturell und
inhaltlich erweitert werden.

Mit der dualen Ausbildung als neue Form der beruflichen Erstausbildung der Sekundarstufe II sollen neuen Perspektiven für interessierte Jugendliche und junge Erwachsene mit durchlässigen Bildungspfaden bis hin zum gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege geschaffen werden.

Im Hinblick auf die Anforderungen an den Berufsschulunterricht für die Lehrberufe in den Pflegeassistenzberufen sollen weiters das Schulorganisationsgesetz und das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz im Rahmen eines gesonderten Gesetzwerdungsverfahrens novelliert werden.

Die geplanten Gesetzesänderungen befinden sich nun in offener Begutachtung. Bis zum 28. März 2023 kann eine Stellungnahme eingebracht werden.

» Link zum offenen Begutachtungsverfahren

Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)


15.02.2023